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Würfelmeister - Geschäftsordnung

1. - Einnahmen
1.1. - Grundsätzliches
Der Verein erhebt geringe Beiträge zur Deckung seiner Kosten. Um seine Ziele verwirklichen zu können, ist er somit auf die Hilfe und Spenden der Mitglieder, des Vorstandes und etwaiger, dem Verein nahestehender Dritter angewiesen. Es ist jedoch möglich, dass der Verein nach ordentlicher Abstimmung seine Richtlinien bezüglich der Mitgliederbeiträge ändert. Die Bestimmung der genauen Höhe etwaiger Beiträge bleibt auch dem Beschluss der Mitgliederversammlung vorbehalten.
1.2. - Mitgliedsbeiträge
Der aktuelle Mitgliedsbeitrag ist 12 Euro im Geschäftsjahr (also 1€ im Monat). Der Mitgliedsbeitrag ist stets für ein gesamtes Jahr im ersten Quartal des Geschäftsjahres zu entrichten.
Neue Mitglieder müssen den Mitgliedsbeitrag begleichen, der dem Rest des laufenden Geschäftsjahres in Monaten entspricht.


2. - Verwendung der Geldmittel
2.1 - Konten des Vereines
Der Verein besitzt folgende Konten:
  • Verwaltungskonto
  • Rücklagenkonto
2.2 - Zweck und Wesen der Konten
  • Verwaltungskonto:
    Auf diesem Konto gehen die Mitgliedsbeiträge ein. Das darauf befindliche Geld dient zur Deckung aller anfallenden Kosten, die im Zusammenhang mit der Verwaltung und Erhaltung des Vereines stehen.
  • Überschusskonto:
    Hier gehen alle erzielten Überschüsse des Vereins ein. Diese können entweder aus eingespartem Verwaltungsgeld, aus Veranstaltungsüberschüssen, von Spenden oder aus anderen Quellen stammen.
  • Rücklagenkonto:
    10 % aller Einnahmen des Vereines gehen auf dieses Konto. Dies schließt auch die Mitgliedsbeiträge ein. Es dient zur finanziellen Absicherung des Vereins und ist die letzte angreifbare Geldquelle. Auf dieses Konto kann nur nach den in der Satzung festgeschriebenen Modi zugegriffen werden.
2.3 - Zugriff auf die Konten
2.3.1 - Zugriff durch jeden Vorstand
Der Vereinsvorstand ist berechtigt selbständig folgende Konten zu verwalten, wobei jeder Vorstand einzeln ein Zugriffsrecht darauf besitzt. Aus Gründen des besseren Überblicks sollte jedoch in der Regel nur der Kassenwart die Transaktionen durchführen.
  • Verwaltungskonto
  • Überschusskonto
2.3.2 - Zugriff durch alle Vorstände gemeinsam
Der Vorstand kann auf folgende Konten nur nach satzungsgemäßem Beschluss zugreifen. In diesem Fall darf auf das Konto nur durch die Unterschriften aller Vorstände gemeinsam zugegriffen werden.
  • Rücklagenkonto
2.4 Verwendung der Geldmittel
Der Vorstand kann die Geldmittel gemäß der Satzung und der Geschäftsordnung zwischen den Mitgliederversammlungen verwenden. Er muss über die Verwendungen in der Mitgliederversammlung Rechenschaft ablegen. Über die weitere Verwendung von Geldmitteln, die zum Zeitpunkt der Mitgliederversammlung übrig bleiben, stimmen die Mitglieder in der Mitgliederversammlung ab.


3. - Strafen gegenüber Vereinsmitgliedern
3.1 - Bußgelder
Verstößt ein Mitglied gegen die Satzung oder gegen eine der Ordnungen, dann kann der Vorstand eine Geldbuße in Höhe von 5 bis 30 Euro verhängen.


4. - Geschäftsstelle
Die Geschäftsstelle des Vereins befindet sich derzeit in der Gertrud-von-le-Fort-Str. 19a, 97074 Würzburg.